Ratgeber: Ferienhaus oder Ferienwohnung auf Mallorca kaufen. Was ist zu beachten ?

Der Traum von der eigenen Wohnung oder einem Haus auf Mallorca


Damit der Traum nicht zum Alptraum wird, sollten Sie unbedingt auf einige wichtige Dinge achten, denn beim Immobilienkauf auf der Sonneninsel müssen Sie die spanischen Rechte befolgen. Zwar können Sie davon profitieren, dass innerhalb der EU die Niederlassungsfreiheit gültig ist, deshalb dürfen Sie in Spanien Grundeigentum erwerben. Der Kaufvertrag für den Kauf vom Ferienhaus oder einer Ferienwohnung darf auch mündlich abgeschlossen werden und ist damit rechtskräftig. Allerdings sollten vor dem Kauf alle vorhandenen Unterlagen geprüft werden. Somit kann ausgeschlossen werden, dass der Besitzer auf alle Fälle derjenige ist, welcher Ihnen die Immobilie verkaufen will.


Eine spanische Steuernummer muss immer vorhanden sein, diese kann bei einer örtlichen Polizeidienststelle oder beim spanischen Konsulat in Deutschland beantragt werden. Die N.I.E., die Número de Identificación de Extranjero wird schon benötigt, wenn eine Anzahlung erfolgen soll. Von der örtlichen Polizeidienststelle kann die N.I.E. am Tag des Antrages vergeben werden. Beim Konsulat dauert die Bearbeitung etwa zwei bis drei Wochen. Für den Antrag benötigen Sie das Formblatt EX-15 und eine Kopie Ihres Personalausweises. Die Kosten betragen dafür etwa 15 Euro.



Weitere Voraussetzungen für den Kauf vom Ferienhaus oder der Ferienwohnung als Kapitalanlage


Ein weiterer Schritt ist ein spanisches Bankkonto einzurichten, da auf Mallorca die Immobilie mit einem Scheck bezahlt wird. Der Scheck oder der Kaufbetrag wird bei einem Notartermin übergeben. Die Abbuchung der Nebenkosten für Wasser, Strom und Grundgebühren werden über das spanische Bankkonto entrichtet. Bei der Auswahl einer passenden Bank sollten Sie auf die Anzahl der Filialen, Erreichbarkeit von Geldautomaten sowie die Höhe der Kontoführungsgebühren achten. Gebühren für Überweisungen oder Bankscheck sollten auf jeden Fall abgeklärt werden.


Soll die Immobilie auf Mallorca finanziert werden, sollten Sie überlegen, dass die spanischen Banken erheblich teurer sind. Deshalb eignet sich hier eine deutsche Bank mit niedrigem Zinssatz. Ein Rechtsanwalt für spanisches Immobilienrecht ist ebenfalls notwendig, welcher die Unterlagen prüft, dieser vertritt vor allem die Interessen seines Mandanten. Die Kosten für den Anwalt betragen in der Regel bei einem Prozent vom Kaufpreis.


Die Nebenkosten für die Kapitalanlage


Die Nebenkosten betragen in der Regel 10 Prozent vom Kaufpreis der Ferienwohnung oder vom Ferienhaus. Die Grunderwerbssteuer ist dabei der größte Posten.


- Bei einem Kaufpreis bis 400.000 Euro - 8 Prozent

- bei einem Kaufpreis bis 600.000 Euro - 9 Prozent

- bei einem Kaufpreis über 700.000 Euro - 10 Prozent

- bei einem Kaufpreis über 1.000.000 Euro - 11 Prozent.


Wer eine Immobilie in Spanien kaufen will, insbesondere eine günstige Mallorca Immobilie, sollte den Eintragungsvermerk des Grundbuchamtes sowie die Kataster-Referenz prüfen. Zudem ist bei Immobilien-Eigentum in Spanien eine jährliche Steuererklärung notwendig, die beim spanischen Finanzamt eingereicht werden muss. Bei der Kapitalanlage wird ein Wert von 1,1 Prozent vom Kataster-Wert angenommen, dafür müssen 24,75 Prozent Einkommenssteuer gezahlt werden.


Wenn Sie alle Tipps beachten, sollte dem Kauf einer Ferienwohnung oder vom Ferienhaus nichts im Wege stehen. Sie können so die schönen Seiten der Insel Mallorca genießen und die Ferienimmobilie in einer landschaftlich reizvollen Gegend nutzen.


Fazit:


Beim Immobilienkauf auf der spanischen Insel müssen einige rechtliche Dinge beachtet werden, zudem sollten Sie sich darüber im Klaren sein, ob es ein Apartment, eine Finca, ein Penthouse oder eine Villa sein soll. Auch die Gegend ist ausschlaggebend für den Kaufpreis, je begehrter die Gegend, desto höher kann der Kaufpreis vom Ferienhaus oder der Ferienwohnung ausfallen.

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